AGB
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Nadja Kornrade und/oder ihre(n) Assistenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
5. Definitionen: a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia, Positive, Negative und jegliches Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
c. Fotograf meint Nadja Kornrade und/oder ihre(n) Assistenten und/oder Mitarbeiter. 6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 7. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
2. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
3. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Fotograf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, in WebBlogs oder im Rahmen von Wettbewerben vornehmen darf. Insoweit werden die Auftraggeber auch die Gäste auf der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Fotos erfolgen kann.
Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen. Bei Veröffentlichung wird der Fotograf mit der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Soweit Aufnahmen bei der Ankleide der Braut entstanden sind, die die Braut etwas freizügiger zeigen sollten, werden diese Aufnahmen nicht veröffentlicht oder ein gesondertes Einverständnis wird eingeholt. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
III. Übertragung von Nutzungsrechten
1. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses einfache Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabevon Nutzungsrechten an Dritte (z.B. andere Dienstleister) die mit den Bildern werben möchten, welche den Auftraggebern grundsätzlich nicht gestattet ist.
2. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Durch die in Ziffer 2 (Übertragung von Nutzungsrechten) vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
4. Die gemäß dieser Ziffer III. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
5. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadenersatz.
6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart bzw. hat der Auftraggeber im Angebot zur Kenntnis genommen; die Vorauswahl der Bilder trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.
IV. Exklusivität und Befugnisse
1. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung anbieten (DJ, Videografen etc.) oder Hochzeitsfotografie als künstlerischen Event anbieten. Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
3. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Person, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden.
V. Vergütung und Rechnungsstellung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Über das jeweilige gebuchte Hochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
2. Eventuell anfallende Reisekosten oder sonstige Auslagen (Hotelkosten, Parkhausgebühr etc.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
3. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen.
VI. Rücktritt
1. Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem o.a. Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der unten aufgeführten Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt:
a. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor Buchungstermin: 10% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
b. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 9 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
c. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
d. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
e. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
VI. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder rechtzeitig erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch bei Nichterscheinen eine evtl. geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
4. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände der höheren Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
VII. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei allen Veröffentlichungen zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Gerichtsstand ist Dortmund, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich
vorgeschrieben ist. 4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und
bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Wir haben diese AGB für Hochzeitsfotografie gelesen und verstanden. Mit unserer gesonderten Unterschrift auf „Bestätigung der AGB“ akzeptieren wir ausdrücklich die vorstehenden Vereinbarungen von:
www.hochzeitstraeume-exklusiv.de
Nadja Kornrade Werner Hellweg 605, 44388 Dortmund
Hier können Sie sich die AGB als PDF herunterladen.